Übungsbesuche
Das Jahresprogramm gilt als persönliches Aufgebot.
Alle Abwesenheiten sind schriftlich oder Online zu Entschuldigen.
Entschuldigungsgründe gemäss Feuerwehrreglement Art. 31.
Unentschuldigte werden gebüsst.
Die Besoldung ist im Besoldungsreglement geregelt.